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Spezialgebiet Tourismus: Campingplätze

Campingplatzbetreiber

Als Campingplatzbetreiber bieten Sie in der Natur eine individuelle Oase an. Sie haben Grund und Boden gemietet bzw. Sie sind Besitzer von eigenem Grund und Boden, den Sie erschließen bzw. erschlossen haben und der Allgemeinheit zum Mieten bzw. Pachten anbieten für langfristige und kurzfristige Abstellung von Wohnwagen, Wohnmobilen, Mobilheimen und Zelten. Die Mieter der Stellflächen verfügen teilweise oder ganz über eigene Strom- und Wasserversorgung. Auf dem Campingplatz befinden sich Waschhäuser.

Daneben erbringen Sie Leistungen wie z. B. die Nutzung von Gastronomiebetrieben, Kiosken zum Verkauf von Lebensmitteln. Sie bieten den Verkauf von Gasflaschen an. Sie haben Spielplätze aufgebaut und bieten die Nutzung von Fahrrädern und Mini Scooter an. Sie laden Künstler ein und bieten Ihren Campingplatzgästen Veranstaltungen an. Sie stellen die Nutzung von Waschmaschinen zur Verfügung. Der Campingplatz verfügt über Aufenthaltsräume und eine Bibliothek.

Daraus ergeben sich spezielle steuerliche Sachverhalte, bei deren Umsetzung wir Ihnen gerne helfen

  • steuerfreie Lieferungen und Leistungen?
  • steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen?
  • Steuersatz 7%, 19%?
  • Vorsteuerabzug voll oder teilweise oder gar nicht?
  • Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung?
  • Aktivierung und Zuordnung z. B. von Erschließungsmaßnahmen?
  • Kassenbuchführung?
  • Lohnabrechnung?
  • Künstlersozialabgabe?

Gute Aussicht auf Erfolg!

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